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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Anbieter und Vertragspartner

Fifty Seven Gastro GmbH, 85757 Karlsfeld

I. Geltungsbereich und Einbeziehung

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Reservierungen, Buchungen, Veranstaltungen und sonstigen Leistungen der Fifty Seven Gastro GmbH gegenüber Verbrauchern und Unternehmern (nachfolgend „Auftraggeber").

2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Fifty Seven Gastro GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn die Fifty Seven Gastro GmbH in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.

3. Im Falle von Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (a) individuell in Textform getroffene Vereinbarungen, (b) die Auftragsbestätigung einschließlich etwaiger besonderer Veranstaltungsbedingungen, (c) diese AGB.

4. Soweit in diesen AGB Textform vorgesehen ist, genügt die Übermittlung per E-Mail.

5. Maßgeblich ist die Fassung dieser AGB, die dem Angebot oder der Auftragsbestätigung beigefügt oder darin mit ihrem Stand bezeichnet ist.

II. Leistungsumfang

1. Der vom Auftraggeber angegebene Leistungsumfang hinsichtlich Speisen- und Getränkeauswahl, Personenzahl, Dekoration, Veranstaltungsbeginn und Veranstaltungsende gilt als verbindlich vereinbart.

2. Die Fifty Seven Gastro GmbH behält sich vor, einzelne Bestandteile der Speisen- oder Getränkeauswahl zu ändern, sofern dies aus Gründen erforderlich wird, die sie nicht zu vertreten hat. In diesem Fall erfolgt ein Ersatz durch gleichwertige Produkte. Die Änderung muss für den Auftraggeber zumutbar sein; die Fifty Seven Gastro GmbH informiert ihn hierüber unverzüglich, sobald ihr die Änderung bekannt wird.

III. Vertragsschluss und Reservierung

1. Eine Reservierung oder Buchung kann in Textform, telefonisch oder auf anderem Wege erfolgen.

2. Eine Reservierung gilt erst nach Bestätigung durch die Fifty Seven Gastro GmbH als angenommen und verbindlich. Eine automatische Eingangsbestätigung einer Anfrage stellt keine Annahme der Reservierung dar.

3. Mit der Bestätigung der Reservierung durch die Fifty Seven Gastro GmbH kommt ein verbindlicher Vertrag zustande.

4. Der vom Auftraggeber mitgeteilte Leistungsumfang, insbesondere Datum, Uhrzeit, Personenzahl, Veranstaltungsart, Speisen- und Getränkeauswahl sowie gegebenenfalls vereinbarte Mindestumsätze, gelten als verbindlich vereinbart.

5. Wird eine Auftragsbestätigung erstellt, gelten die darin enthaltenen Angaben nach Bestätigung durch den Auftraggeber als verbindliche Grundlage.

6. Wird die Reservierung nicht vom Auftraggeber selbst oder dessen gesetzlichem Vertreter vorgenommen, erklärt die handelnde Person, hierzu berechtigt beziehungsweise bevollmächtigt zu sein.

7. Vertragspartner der Fifty Seven Gastro GmbH und Rechnungsempfänger bleibt grundsätzlich der Auftraggeber, auch wenn die Reservierung oder Veranstaltung für eine dritte Person oder ein Unternehmen erfolgt.

IV. Preise

1. Alle Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen.

2. Angebote sind freibleibend. Sofern nichts anderes angegeben ist, hält sich die Fifty Seven Gastro GmbH 14 Tage an ein Angebot gebunden.

3. Liegen zwischen Vertragsschluss und Veranstaltungstermin mehr als vier Monate, ist die Fifty Seven Gastro GmbH berechtigt, die vereinbarten Preise anzupassen, wenn sich die für die Leistungserbringung maßgeblichen Kosten für Waren, Personal oder Energie nach Vertragsschluss verändern. Die Anpassung ist der Höhe nach auf das Maß der tatsächlichen Kostenveränderung begrenzt und dem Auftraggeber in Textform unter Angabe der maßgeblichen Kostenposition zu begründen. Kostensenkungen sind in gleicher Weise weiterzugeben. Erhöht sich der Gesamtpreis um mehr als 10 %, ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung in Textform vom Vertrag zurückzutreten; bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig erstattet.

V. Mindestumsatz

1. Ob und in welcher Höhe ein Mindestumsatz vereinbart wird, welche Leistungen auf ihn angerechnet werden und ob er sich auf Netto- oder Bruttobeträge bezieht, wird individuell vereinbart und in der Auftragsbestätigung ausgewiesen.

2. Wird der vereinbarte Mindestumsatz durch die tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen nicht erreicht, ist die Fifty Seven Gastro GmbH berechtigt, die Differenz zwischen dem vereinbarten Mindestumsatz und dem tatsächlich erzielten Umsatz als Raumnutzungsentgelt in Rechnung zu stellen.

3. Leistungen Dritter, die der Auftraggeber unmittelbar mit dem jeweiligen Dienstleister abrechnet, werden auf den Mindestumsatz nicht angerechnet.

VI. Personenzahl, Leistungen und Änderungen

1. Der vom Auftraggeber angegebene Leistungsumfang dient als Berechnungsgrundlage.

2. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs sowie zusätzliche Leistungen und der tatsächliche Getränkeverbrauch werden nach tatsächlichem Anfall berechnet.

3. Die endgültige Personenzahl bei Veranstaltungen ist spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Textform mitzuteilen. Diese Personenzahl gilt als verbindliche Berechnungsgrundlage. Erfolgt keine Mitteilung, gilt die zuletzt bestätigte Personenzahl.

4. Erscheinen weniger Gäste als angegeben, erfolgt keine automatische Reduzierung der vereinbarten Leistungen. Ersparte Aufwendungen werden dem Auftraggeber angerechnet.

5. Wird die Personenzahl nach Mitteilung der endgültigen Personenzahl reduziert, bleiben Reduzierungen bis zu 10 % für die Berechnung außer Betracht. Für den darüber hinausgehenden Anteil werden 50 % des auf die entfallenden Personen entfallenden Leistungswertes berechnet, abzüglich der ersparten Aufwendungen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

6. Bei einer höheren Gästezahl werden zusätzliche Leistungen entsprechend berechnet. Eine Erhöhung der Personenzahl bedarf der Bestätigung durch die Fifty Seven Gastro GmbH und steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit.

7. Lebensmittelunverträglichkeiten, Allergien und besondere Ernährungsanforderungen der Gäste sind der Fifty Seven Gastro GmbH spätestens mit der Mitteilung der endgültigen Personenzahl in Textform anzuzeigen. Unterbleibt diese Mitteilung, haftet die Fifty Seven Gastro GmbH für hieraus entstehende Schäden nur nach Maßgabe der Ziffer XIX. Informationen zu allergenen Zutaten werden nach den lebensmittelrechtlichen Vorgaben auf Nachfrage bereitgestellt. Eine Zubereitung vollständig frei von Spuren allergener Stoffe kann in einem Küchenbetrieb nicht gewährleistet werden.

VII. Stornierungsbedingungen

1. Veranstaltungen mit vereinbartem Mindestumsatz

Bei Veranstaltungen, für die ein Mindestumsatz vereinbart wurde, gelten folgende Stornierungsbedingungen:

•  Bis 9 Monate vor Veranstaltungsbeginn ist eine kostenfreie Stornierung möglich.

•  Bei einer Stornierung weniger als 9 Monate vor Veranstaltungsbeginn ist die Fifty Seven Gastro GmbH berechtigt, 50 % des vereinbarten Mindestumsatzes in Rechnung zu stellen.

•  Bei einer Stornierung weniger als 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn ist die Fifty Seven Gastro GmbH berechtigt, 100 % des vereinbarten Mindestumsatzes in Rechnung zu stellen.

Von den vorgenannten Beträgen werden die infolge der Stornierung ersparten Aufwendungen sowie dasjenige abgezogen, was die Fifty Seven Gastro GmbH durch anderweitige Vermietung oder Belegung der Räumlichkeiten und Kapazitäten im gleichen Zeitraum tatsächlich erzielt.

Die Fifty Seven Gastro GmbH wird sich im zumutbaren Rahmen um eine anderweitige Belegung des freigewordenen Termins bemühen.

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Der Fifty Seven Gastro GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

2. Reservierungen und Gruppen unter 30 Personen ohne Mindestumsatz

Bei Reservierungen und Veranstaltungen mit weniger als 30 Personen ohne vereinbarten Mindestumsatz ist eine kostenfreie Stornierung bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich.

Bei einer späteren Stornierung oder einem Nichterscheinen der reservierten Gäste kann die Fifty Seven Gastro GmbH eine angemessene Ausfallpauschale berechnen, sofern ein tatsächlicher Schaden entstanden ist. Die Höhe richtet sich insbesondere nach Personenzahl, Reservierungszeitraum, entgangenem Umsatz und entstandenen Kosten.

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

3. Reservierungen und Veranstaltungen ab 30 Personen ohne Mindestumsatz

Bei Reservierungen und Veranstaltungen ab 30 Personen, für die kein Mindestumsatz vereinbart wurde, gilt:

•  Bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin ist eine kostenfreie Stornierung möglich.

•  Bei einer Stornierung weniger als 14 Tage und mehr als 48 Stunden vor dem Termin werden 25 % des Wertes der vereinbarten Leistungen berechnet.

•  Bei einer Stornierung weniger als 48 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen werden 50 % des Wertes der vereinbarten Leistungen berechnet.

Maßgeblich ist der Wert der bestellten Menüs, Arrangements und sonstigen fest vereinbarten Leistungen. Wurden keine Leistungen im Voraus vereinbart, tritt an deren Stelle eine Ausfallpauschale von 40 € je reservierter Person.

Von den vorgenannten Beträgen werden die ersparten Aufwendungen sowie anderweitige Erlöse abgezogen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

Werden für eine solche Reservierung individuelle Veranstaltungsbedingungen vereinbart, gehen diese den vorstehenden Regelungen vor.

4. Form, Zugang und Abwicklung

Die Stornierung ist in Textform zu erklären. Für die Berechnung der Fristen ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierungserklärung bei der Fifty Seven Gastro GmbH maßgeblich.

Bereits geleistete Vorauszahlungen werden auf einen etwaigen Stornierungsbetrag angerechnet. Ein danach verbleibendes Guthaben wird dem Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen erstattet.

Ein Anspruch auf Verlegung der Veranstaltung auf einen Ersatztermin anstelle einer Stornierung besteht nicht. Die Fifty Seven Gastro GmbH kann einer Terminverlegung im Einzelfall zustimmen; eine solche Zustimmung begründet keinen Anspruch für weitere Fälle.

Die Stornierungsbedingungen gelten unabhängig davon, in welcher Form die Reservierung erfolgt ist.

VIII. Reservierungen im Restaurantbetrieb

1. Reservierte Tische werden grundsätzlich bis 15 Minuten nach dem vereinbarten Reservierungszeitpunkt freigehalten. Danach kann die Reservierung entfallen. Teilt der Auftraggeber eine Verspätung rechtzeitig mit, wird der Tisch im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten länger freigehalten.

2. Bei größeren Reservierungen kann die Fifty Seven Gastro GmbH eine Vorauszahlung oder andere Sicherheiten verlangen. Eine geleistete Vorauszahlung wird auf die Schlussrechnung angerechnet.

3. Bei wetterbedingten Einschränkungen besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Außenbereich oder eine bestimmte Terrasse, sofern alternative Sitzmöglichkeiten angeboten werden können.

4. Ein Anspruch auf die Zuweisung eines bestimmten Raumes oder Tisches besteht nicht. Die Fifty Seven Gastro GmbH ist berechtigt, dem Auftraggeber aus sachlichem Grund einen anderen, gleichwertigen Raum oder Tisch zuzuweisen.

IX. Zahlungsbedingungen

1. Bei Veranstaltungen mit vereinbartem Mindestumsatz sind 50 % des vereinbarten Mindestumsatzes als Vorauszahlung zu leisten, fällig innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Vorauszahlungsrechnung, spätestens jedoch am Tag vor der Veranstaltung.

2. Die Reservierung wird bei Veranstaltungen erst nach Bestätigung und Eingang der vereinbarten Vorauszahlung verbindlich.

3. Die Fifty Seven Gastro GmbH ist berechtigt, die Durchführung der Veranstaltung abzulehnen, sofern die Vorauszahlung nicht innerhalb der vereinbarten Frist eingeht.

4. Die Vorauszahlung wird vollständig auf die Schlussrechnung angerechnet.

5. Die Schlussrechnung ist unmittelbar nach Veranstaltungsende zu begleichen, sofern keine andere Zahlungsweise in Textform vereinbart wurde. Akzeptiert werden Barzahlung, EC-/Debitkarte sowie gängige Kreditkarten mit Ausnahme von American Express.

6. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.

7. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

X. Rücktrittsrecht der Fifty Seven Gastro GmbH

1. Die Fifty Seven Gastro GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn

•  eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung trotz Nachfristsetzung nicht fristgerecht eingeht,

•  über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird oder er seine Zahlungen einstellt,

•  die Veranstaltung einen rechtswidrigen Zweck verfolgt, gegen gesetzliche Vorschriften oder behördliche Auflagen verstößt oder konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass von ihr eine erhebliche Gefahr für Personen, die Räumlichkeiten oder den ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb ausgeht,

•  der Auftraggeber den Zweck oder Anlass der Veranstaltung wesentlich unrichtig dargestellt oder wesentliche Umstände verschwiegen hat,

•  die Durchführung der Veranstaltung durch behördliche Anordnung untersagt wird.

2. Der Rücktritt ist in Textform zu erklären. In den Fällen der Ziffer 1 stehen dem Auftraggeber keine Schadensersatzansprüche zu; bereits geleistete Zahlungen werden erstattet, soweit ihnen keine erbrachten Leistungen gegenüberstehen.

XI. Schäden und Haftung des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, die durch ihn, seine Gäste oder von ihm beauftragte Personen verursacht werden.

2. Dies gilt insbesondere für Schäden an Räumlichkeiten, Mobiliar, Dekoration, technischen Einrichtungen und sonstigem Eigentum der Fifty Seven Gastro GmbH.

3. Die Kosten für Reparatur, Ersatzbeschaffung oder Wiederherstellung werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

4. Die Fifty Seven Gastro GmbH kann vom Auftraggeber den Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung verlangen, die Schäden im Zusammenhang mit der Veranstaltung abdeckt.

XII. Reinigung und Sonderreinigung

1. Die normale Reinigung nach einer Veranstaltung ist Bestandteil der vereinbarten Leistungen.

2. Bei außergewöhnlichem Reinigungsaufwand, insbesondere durch Glitzer, Konfetti, Reis, Sand, Kerzenwachs, Kleinteildekoration, Erbrochenes, starke Verschmutzungen oder sonstige außergewöhnliche Verunreinigungen, kann eine zusätzliche Reinigung nach Aufwand berechnet werden. Der Aufwand wird dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen.

XIII. Dekoration und Aufbau

1. Dekorationen dürfen nur nach vorheriger Abstimmung in Textform mit der Fifty Seven Gastro GmbH angebracht werden.

2. Beschädigungen durch Nägel, Schrauben, Klebebänder oder sonstige Befestigungen werden dem Auftraggeber berechnet.

3. Wunderkerzen, Feuerwerk, Pyrotechnik sowie offene Flammen sind im Innenbereich grundsätzlich verboten. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Fifty Seven Gastro GmbH.

4. Für den Aufbau steht dem Auftraggeber eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn, für den Abbau eine Stunde nach Veranstaltungsende kostenfrei zur Verfügung, jeweils innerhalb der regulären Öffnungszeiten. Ein darüber hinausgehender Zeitbedarf ist vorab abzustimmen; hierfür können zusätzliche Gebühren berechnet werden.

5. Sämtliche vom Auftraggeber oder dessen Dienstleistern eingebrachte Dekoration muss spätestens eine Stunde nach Veranstaltungsende innerhalb der regulären Öffnungszeiten vollständig entfernt und abgebaut sein.

6. Erfolgt der Abbau nicht fristgerecht, ist die Fifty Seven Gastro GmbH berechtigt, den Abbau selbst vorzunehmen und die dadurch entstehenden Kosten oder eine angemessene Aufwandspauschale zu berechnen.

7. Anlieferung, Zwischenlagerung und Abholung von Dekoration, Geschenken und sonstigen Gegenständen sind vorab abzustimmen. Eine Haftung für eingebrachte oder zwischengelagerte Gegenstände wird nicht übernommen. Zurückgelassene oder vergessene Gegenstände werden eine Woche nach der Veranstaltung zur Abholung im Betrieb bereitgehalten und danach entsorgt. Ein Versand erfolgt nicht.

XIV. Eigene Speisen und Getränke

1. Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist grundsätzlich nicht gestattet.

2. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Fifty Seven Gastro GmbH. In diesem Fall kann ein Korkgeld berechnet werden.

3. Für mitgebrachte Lebensmittel und Getränke übernimmt die Fifty Seven Gastro GmbH keine Haftung hinsichtlich Lagerung, Kühlung oder Qualität.

4. Die lebensmittelrechtliche Verantwortung für mitgebrachte Speisen, einschließlich Kennzeichnung und Kühlkette, trägt der Auftraggeber.

XV. Fremddienstleister und technische Geräte

1. Vom Auftraggeber beauftragte Dienstleister wie DJs, Fotografen, Floristen, Dekorateure oder Eventplaner haben die Anweisungen der Fifty Seven Gastro GmbH einzuhalten.

2. Der Auftraggeber haftet für Schäden oder zusätzliche Kosten, die durch diese Dienstleister entstehen.

3. Die Nutzung eigener technischer Geräte ist nur nach vorheriger Zustimmung und unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften erlaubt.

4. Eingebrachte elektrische Geräte müssen den geltenden Sicherheitsvorschriften entsprechen. Die Fifty Seven Gastro GmbH kann den Nachweis einer gültigen Prüfung sowie einer Haftpflichtversicherung des jeweiligen Dienstleisters verlangen und die Nutzung bei Sicherheitsbedenken untersagen.

XVI. Musik, Lautstärke und Veranstaltungsdauer

1. Die vereinbarte Veranstaltungsdauer ist einzuhalten.

2. Eine Verlängerung ist nur nach vorheriger Zustimmung möglich und kann zusätzlich berechnet werden.

3. Die Fifty Seven Gastro GmbH ist berechtigt, die Lautstärke zu begrenzen oder Musik einzuschränken, wenn gesetzliche Vorgaben, behördliche Auflagen oder berechtigte Interessen Dritter dies erfordern.

4. Bringt der Auftraggeber eigene Musik oder eigene Künstler ein, ist er für die Anmeldung bei der GEMA und die Abführung der anfallenden Gebühren sowie gegebenenfalls für Abgaben an die Künstlersozialkasse verantwortlich, soweit nichts anderes vereinbart ist.

5. Erforderliche behördliche Genehmigungen und Anmeldungen, die über den regulären Gaststättenbetrieb hinausgehen, hat der Auftraggeber auf eigene Kosten einzuholen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

XVII. Hausordnung, Hausrecht und Sicherheit

1. Notausgänge, Fluchtwege und Brandschutzeinrichtungen dürfen nicht verstellt oder beeinträchtigt werden.

2. Es gelten die gesetzlichen Nichtraucherschutzbestimmungen. Rauchen ist ausschließlich in vorgesehenen Bereichen erlaubt.

3. Für Kinder und minderjährige Gäste obliegt die Aufsichtspflicht den Erziehungsberechtigten beziehungsweise dem Auftraggeber.

4. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Die Fifty Seven Gastro GmbH ist berechtigt, zur Alterskontrolle einen amtlichen Lichtbildausweis zu verlangen und die Abgabe alkoholischer Getränke zu verweigern.

5. Die Fifty Seven Gastro GmbH übt das Hausrecht aus. Sie ist berechtigt, Gäste, die den Betriebsablauf, die Sicherheit oder andere Gäste erheblich stören, den Anweisungen des Personals nicht Folge leisten oder erkennbar übermäßig alkoholisiert sind, des Hauses zu verweisen. Bei berechtigter Verweisung besteht insoweit kein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Beträge; weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.

XVIII. Bild- und Tonaufnahmen

1. Bild- und Tonaufnahmen durch den Auftraggeber, seine Gäste oder von ihm beauftragte Dienstleister sind im Rahmen der Veranstaltung gestattet, soweit andere Gäste und der Betriebsablauf nicht beeinträchtigt werden. Der Einsatz von Drohnen bedarf der vorherigen Zustimmung in Textform. Gewerbliche Aufnahmen sowie Aufnahmen im laufenden Restaurantbetrieb, auf denen unbeteiligte Gäste erkennbar sind, bedürfen der vorherigen Abstimmung mit der Fifty Seven Gastro GmbH.

2. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die erforderlichen Einwilligungen der abgebildeten Personen einzuholen.

3. Beabsichtigt die Fifty Seven Gastro GmbH, eigene Aufnahmen der Veranstaltung zu Zwecken der Eigenwerbung, insbesondere in sozialen Medien, zu verwenden, bedarf dies der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers sowie der Einwilligung der abgebildeten Personen.

XIX. Haftung der Fifty Seven Gastro GmbH

1. Die Fifty Seven Gastro GmbH haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Ebenfalls unbeschränkt haftet sie im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Fifty Seven Gastro GmbH nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

3. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Haftung für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Fifty Seven Gastro GmbH.

4. Für Garderobe, Wertgegenstände, Geschenke und persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig. Wird eine unbewachte Garderobe zur Verfügung gestellt, kommt durch deren Nutzung kein Verwahrungsvertrag zustande; eine Haftung besteht insoweit nur nach Maßgabe der Ziffern 1 bis 3. Wird ausnahmsweise eine personell betreute Garderobe angeboten, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

5. Fundsachen werden für die Dauer eines Monats aufbewahrt und können innerhalb der regulären Öffnungszeiten im Betrieb abgeholt werden. Ein Versand erfolgt nicht. Nach Ablauf dieser Frist können die Gegenstände entsorgt oder einem gemeinnützigen Zweck zugeführt werden. Die gesetzlichen Vorschriften über Fundsachen bleiben unberührt.

6. Beanstandungen der erbrachten Leistungen sind unverzüglich vor Ort gegenüber der Fifty Seven Gastro GmbH anzuzeigen, damit Abhilfe geschaffen werden kann.

XX. Höhere Gewalt

1. Kann eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Naturereignissen, Streiks, Pandemien oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

2. Die Vertragsparteien werden sich in diesem Fall zunächst um die Vereinbarung eines Ersatztermins innerhalb von zwölf Monaten bemühen. Bereits geleistete Zahlungen werden auf den Ersatztermin angerechnet.

3. Kommt ein Ersatztermin nicht zustande, werden geleistete Zahlungen abzüglich der bis dahin nachweislich angefallenen und nicht anderweitig verwertbaren Aufwendungen erstattet. Weitergehende Ansprüche der Vertragsparteien bestehen nicht.

XXI. Datenschutz

1. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Vertrags verarbeitet und entsprechend der geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO sowie, soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen, Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.

2. Zur Vertragsabwicklung eingesetzte Dienstleister, insbesondere Reservierungs- und Zahlungsdienstleister, erhalten Daten nur im erforderlichen Umfang.

3. Ausführliche Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zu den Rechten der betroffenen Personen enthält die Datenschutzerklärung unter www.57karlsfeld.de/datenschutz.

XXII. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Individuell zwischen den Parteien getroffene Vereinbarungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§ 305b BGB).

2. Die Übertragung der Reservierung oder des Veranstaltungsvertrages auf einen Dritten bedarf der vorherigen Zustimmung der Fifty Seven Gastro GmbH in Textform.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

4. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts gewährte Schutz nicht entzogen wird.

5. Gerichtsstand ist der Sitz der Fifty Seven Gastro GmbH, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Die Fifty Seven Gastro GmbH ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.

6. Bei Buchungen im Fernabsatz besteht kein Widerrufsrecht, da es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen und der Lieferung von Speisen und Getränken zu einem bestimmten Termin oder Zeitraum handelt (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

7. Die Fifty Seven Gastro GmbH ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).

Stand: August 2026